Monday, 6. February 2012
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Verbindlichkeit meiner Patientenverfügung für den Arzt PDF Drucken E-Mail
Verbindlichkeit meiner Patientenverfügung


Muss meine Patientenverfügung vom Arzt und anderen Personen beachtet werden ?

Kann Ihr Wille durch die Festlegungen in Ihrer Patientenverfügung für eine konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden, dann sind die in der Patientenverfügung festgelegten Wünsche für ärztliche Maßnahmen verbindlich.

Die Ärztin, der Arzt muss eine derart verbindliche Patientenverfügung beachten.

Die Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung strafbar sein.

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in seiner Entscheidung vom 17.März 2003 betont, dass es die Würde des Menschen gebietet, ein im einwilligungsfähigem Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht, in Form einer Patientenverfügung, auch dann noch zu respektieren, wenn der Verfasser der Patientenverfügung zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung später nicht mehr in der Lage ist.

Die Bundesärztekammer betont dies in ihren Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung in denen es heißt: „Patientenverfügungen sind verbindlich, sofern sie sich auf die konkreten  Behandlungssituationen beziehen und keine Umstände zu erkennen sind, dass der Patient sie nicht mehr gelten lassen würde“. 

Damit Ihre Patientenverfügung wirksam ist, müssen Sie die darin enthaltenen Erklärungen freiverantwortlich ohne äußeren Druck abgegeben haben.

Außerdem dar die Patientenverfügung nicht widerrufen worden sein. Festlegungen in einer Patientenverfügung sind daher nicht bindend, wenn auf Grund konkreter Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass Sie sie zum Behandlungszeitpunkt nicht mehr gelten lassen wollen.

Handelt es sich bei den in einer Patientenverfügung genannten ärztlichen Maßnahmen um einen Eingriff in die körperliche Integrität ( Bsp. Operation) ist die Einwilligung nur wirksam, wenn ihr eine ärztliche Aufklärung vorausgegangen ist, es sei denn, Sie haben auf eine solche Aufklärung verzichtet.

Aus der Patientenverfügung soll sich ergeben, ob diese Voraussetzungen gegeben sind.
 

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