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Textbausteine und Beispiel einer Patientenverfügung
1. Eingangsformel
„Ich …. ( Name,
Vorname, geboren am, wohnhaft in ) bestimme hiermit für den Fall, dass ich
meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann…..“
2. Beispielhafte Situationen, für die die Verfügung
gelten soll
Wenn - ich mich aller
Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im
unmittelbaren Sterbeprozess befinde……
- ich mich im
Endstadium einer unheilbaren, tödlich
verlaufenden
Krankheit befinde , selbst wenn der
Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist…
- ich infolge
einer Hirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten
zu gewinnen,
Entscheidungen zu treffen und mit anderen
Menschen in
Kontakt zu treten, nach Einschätzungen zweier
erfahrener Ärzte aller Wahrscheinlichkeit
nach
unwiederbringbar verloren ist, selbst, wenn der Todeszeitpunkt
noch nicht
absehbar ist. Dies gilt für direkte Hirnschädigung z.
Bsp. durch
Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso
für
indirekte Gehirnschädigung z. Bsp. nach Wiederbelebung,
Schock oder
Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in
solchen
Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten
sein kann
und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht
ganz sicher auszuschließen,
aber unwahrscheinlich ist. Dieser
Punkt
betrifft nur Gehirnschädigungen mit dem Verlust der
Fähigkeit,
Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen
und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten. Es
handelt
sich dabei
häufig um Zustände von Dauerbewusstlosigkeit oder
um
wachkomaähnliche Krankheitsbilder, die mit einem
vollständigen oder weitgehenden Ausfall der
Großhirnfunktionen einhergehen. Diese Patienten sind unfähig
zu bewusstem
Denken, zu gezielten Bewegungen oder zu
Kontaktaufnahme mit anderen Menschen, während
lebenswichtige Funktionen wie Atmung, Darm- oder
Nierentätigkeit erhalten sind, wie auch möglicherweise die
Fähigkeit zu
Empfindungen. Wachkoma-Patienten sind
bettlägerig,
pflegebedürftig und müssen künstlich mit Nahrung
und
Flüssigkeit versorgt werden. In seltenen Fällen können
sich auch
bei Wachkoma-Patienten nach mehreren Jahren
noch
günstige Entwicklungen ergeben, die ein weitgehend
eigenständiges Leben erlauben. Eine
sichere Prognose, ob die
betroffene
Person zu diesen wenigen gehören wird oder zur
Mehrzahl
derer, die ihr Leben lang als Pflegefall betreut
werden
müssen, ist bisher nicht möglich.
- ich infolge
eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z.
Bsp. bei Demenzerkrankung)
auch mit ausdauernder
Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung, Flüssigkeit
auf
natürliche Weise zu mir zunehmen. Dieser Punkt betrifft
Gehirnschädigungen infolge eines
weit fortgeschrittenen
Hirnabbauprozesses, wie sie am häufigsten bei
Demenzerkrankungen (z. Bsp Alzheimer’sche Erkrankung)
eintreten. Im Verlauf der
Erkrankung werden die Patienten
zunehmend
unfähiger, Einsichten zu gewinnen und mit ihrer
Umwelt
verbal zu kommunizieren, während die Fähigkeit zu
Empfindungen
erhalten bleibt. Im Spätstadium erkannt
der
Kranke nicht
einmal mehr nahe Angehörige und ist schließlich
auch nicht
mehr in Lage, trotz Hilfestellung Nahrung und
Flüssigkeit
auf natürliche Weise zu sich zunehmen.
- Eigene
Beschreibung der Anwendungssituation:
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Es sollten
nur Situationen beschrieben werden, die mit einer
Einwilligungsunfähigkeit
einhergehen können.
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