Monday, 6. February 2012
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Form und Inhalt meiner Patientenverfügung PDF Drucken E-Mail

Form und Inhalt der Patientenverfügung


Welche Form muss meine Patientenverfügung haben ?

Es gibt keine besonderen Formvorschriften für die Patientenverfügung. Sie kann deshalb mündlich oder schriftlich erfolgen, oder auch mit Hilfe eines Notars erstellt werden.

Empfohlen wird jedoch die schriftliche Form für die Patientenverfügung, weil damit der darin erklärte Wille besser nachweisbar ist.

Mündliche Aussagen sind selten so aussagefähig wie die schriftlichen und können damit nicht als verbindliche Patientenverfügungen gelten.

Nicht unbedingt erforderlich aber zu empfehlen ist die ständige (d.h. in bestimmten Zeitabständen erfolgende, zum Beispiel jährliche) Aktualisierung oder Bestätigung der Festlegungen und Wünsche in der Patientenverfügung. Sie sollten überprüfen, ob die einmal geäußerten Behandlungswünsche noch Ihren Vorstellungen entsprechen.


Wie formuliere ich eine schriftliche Patientenverfügung?

Empfohlen wird eine vorherige Beratung von einer ärztlichen oder anderen fachkundigen Person oder Organisation, bevor Sie eine Patientenverfügung abfassen.

Allgemeine Formulierungen wie „Erhaltung eines erträglichen Lebens“ sollen vermieden werden. Das sind unbestimmte Rechtsbegriffe und einer stichhaltigen Auslegung wenig zugänglich.

Diese Begriffe und Formulierungen sagen nichts darüber aus, was zum Beispiel ein „erträgliches Leben“ ist. Sie sollten also möglichst konkret beschreiben, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche Sie in diesen Situationen haben.

Wenn die Patientenverfügung in verschiedenen Situationen gelten soll (z. Bsp. für die Sterbephase, bei einem dauerhaften Verlust der Einsichts- und Kommunikationsfähigkeit, im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung), sollten Sie überlegen, ob die festgelegten Behandlungswünsche (z. Bsp. die Durchführung oder Ablehnung bestimmter Maßnahmen wie die künstliche Beatmung oder Ernährung) in allen beschriebenen Situationen gelten sollen oder ob Sie für verschiedene Behandlungen auch verschiedene Situationen voraussetzen (zum Beispiel: lehnen Sie die künstliche Ernährung nur in bestimmten Situationen ab, oder soll sie generell angewandt werden ?).

Sie sollten eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, weil diese Ihnen helfen kann, Widersprüche und Unklarheiten einzelner Festlegungen zu vermeiden.


Liegt bereits eine schwere Erkrankung vor, empfiehlt es sich, die Patientenverfügung vor allem auf die konkrete Krankheitssituation zu beziehen.

Dabei sollten Sie mit dem Arzt über den Krankheitsverlauf, mögliche Komplikationen und verschiedene Behandlungsmöglichkeiten sprechen. Außerdem kann es sinnvoll sein, auch detailliertere Angaben zur Krankheitsgeschichte, Diagnose und der aktuellen Medikation sowie zu den Behandlungswünschen zu machen.


Muster für eine schriftliche Patientenverfügung


Es gibt eine Vielzahl verschiedener Muster für Patientenverfügungen. Eine umfangreiche Sammlung solcher Muster, die unter verschiedenen Bezeichnungen angeboten werden (zum  Bsp. als „Patientenbrief“, Patientenanwaltschaft“, Vorausverfügung usw.) hat das Zentrum für medizinische Ethik in Bochum zusammengestellt (www.medizinethik.de/verfuegungen.htm).

Den verschiedenen angebotenen Musterpatientenverfügungen liegen sehr unterschiedliche konzeptionelle Überlegungen und auch sehr verschiedene weltanschauliche und religiöse Überzeugungen zugrunde.

Trotz oder gerade wegen der Vielzahl an Mustern und Formularen für Patientenverfügungen, die es in der Praxis gibt, sind viele Bürger verunsichert, welches Muster sie verwenden können und ob überhaupt die Verwendung eines Musters sinnvoll ist.

So vielfältig wie die Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen der einzelnen Bürger sind, sind auch die individuellen Entscheidungen des Einzelnen, die sich daraus ergeben und die dann ihren Niederschlag in einer Patientenverfügung finden.

Deshalb kann es kein einheitliches Muster geben, das für jeden Menschen gleichermaßen geeignet wäre.

Die vom Bundesministerium der Justiz eingesetzte Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ hat sich deshalb damit befasst, wie man Bürgern Entscheidungshilfen geben und und sie bei der Formulierung einer schriftlichen Patientenverfügung unterstützen kann.

Dazu dienen die nachstehenden Textbausteine, an denen Sie sich orientieren können. Diese Textbausteine verstehen sich lediglich als Anregungen und Formulierungshilfen.

Wenn Sie sich für eine der vielen angebotenen Musterverfügungen entscheiden, können Sie die Formulierungshilfen auch dazu nutzen, eine Musterverfügung zu ergänzen oder zu ändern.

Für konkret beschriebene Situationen finden Sie auf den nächsten Seiten Textbausteine. Für ein und dieselbe Situation finden Sie jeweils Textbausteine für jemanden, der als Therapieziel die Lebenserhaltung hat.

Für dieselbe Situation finden Sie aber auch Textbausteine für jemanden, dessen Therapieziel ausschließlich die Beschwerdelinderung ist. Daneben sind viele Zwischenstufen denkbar.

Deshalb setzen Sie sich bitte ganz persönlich mit diesen Fragen auseinander und lassen sich gegebenenfalls beraten.

 

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