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nun also doch ein Gesetz zu Patientenverfügungen |
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Saturday, 11. July 2009 |
Medizinrechtlicher Fachbeitrag zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung auf MUSTER - PATIENTENVERFÜGUNG.de von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT JAN J. WILLKOMM, Leipzig
nun also doch ein Gesetz zu Patientenverfügungen
Über 6 Jahre hat man im Bundestag gestritten und zuletzt gab es
Stimmen, dass es nach diesem Entwicklungsprozess auch denkbar wäre,
eben gerade keine gesetzlichen Vorgaben für Patientenverfügungen
aufzustellen.
Nun hat der Deutsche Bundestag in der gestrigen Sitzung sich mit 317
Ja-Stimmen doch für eine gesetzliche Regelung entschieden. Im Ergebnis
hat sich damit der Entwurf des SPD-Politikers Joachim Stünker
durchgesetzt.
Inhalt der gesetzlichen Regelung ist nun eine sehr weit reichende und
recht liberale Berücksichtigung des Patientenwillen. So soll eine
Patientenverfügung unabhängig vom Stadium und Art der Erkrankung und
selbst dann gelten, wenn vor dem Abfassen der Verfügung keine ärztliche
Beratung stattgefunden hat. Voraussetzung hierfür ist, dass die
behandelnden Ärzte genau prüfen müssen, ob der vorliegende Zustand auch
in der Patientenverfügung hinreichend klar geregelt ist. Nur für den
Fall, dass sich der Arzt und der Betreuer/ Bevollmächtigte nicht über
den Patientenwillen einig sind, muss das Vormundschaftsgericht
eingeschaltet werden.
Mit diesem Regelungsinhalt bleibt das Gesetz an einigen Stellen recht
wage, bietet aber im Gegenzug auch die nötigen Freiräume, die die
Selbstbestimmung am Lebensende erfordert.
Für die behandelnden Ärzte wäre es aus meiner Sicht wünschenswert
gewesen, wenn die Pflicht zur ärztlichen Beratung vor Abfassung einer
Patientenverfügung Eingang in die gesetzliche Regelung gefunden hätte,
da nur dadurch klar wird, dass der Patient im Moment seiner Abfassung
der Verfügung genau informiert war über das, was er medizinisch wünscht
oder ablehnt. Auch wenn genau dieser Aspekt in der gesetzlichen
Regelung fehlt, kann Patienten nur geraten werden, gleichwohl diese
ärztliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
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LEX MEDICORUM
KANZLEI FÜR MEDIZINRECHT
Jan J. Willkomm
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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